Die Aussage, wonach die Privatklägerin auf Frage bestätigt haben soll, zwei Liebhaber – einen für die Arbeit und den anderen für am Wochenende – zu haben, erscheint unwahrscheinlich. Mit dieser Aussage wurde gar über das Ziel hinausgeschossen. Es ist schwerlich denkbar, dass die Privatklägerin gleich zwei Liebhaber hätte und ihrem Ehemann damit Anlass zu Streit bieten würde. Insbesondere das Thema bezüglich Streetparade in diesem Schreiben wie in jenem von N.________ wirkt absichtlich erwähnt. Dass die Privatklägerin, die sich ohnehin nur zögerlich äussert, gegenüber Aussenstehenden ein solch spezifisches Detail preisgeben würde, ist wenig glaubhaft.