I.________ begründet nämlich sogar – wie die Vorinstanz richtig festhält –, wieso er dem Berufungsführer mit den gewählten harten Worten eine SMS schreibt (siehe bspw. «[…] Wie bereits erwähnt habe ich bisher immer gehofft, dass dieser konflikt mit vernunft und besonnenheit zu einem guten ende kommt und ich mich da raushalten kann. Nun leider habe ich mich getäuscht […].» [pag. 267]). Des Weiteren ist den SMS-Unterhaltungen, in welche die Schwester des Berufungsführers involviert war, insgesamt kein zu hohes Gewicht beizumessen. Offenbar versuchte sie, es beiden Seiten recht zu machen.