_ zeigen erstmals ihr Bedauern und Anteilnahme aus. Sie versucht die Privatklägerin von ihrem Hass, Rache und Feindseligkeit gegenüber dem Beschuldigten abzubringen und bittet ihren Bruder, Verständnis aufzubringen und die Ehe in Liebe weiterzuführen. Die Würdigung der Vorinstanz ist schlicht unhaltbar.