13 ausgeübt und dadurch das Verfahren verfälscht. Die Würdigung der Vorinstanz beruht auf einem falschen Sachverhalt. Auch bei der Würdigung der SMS von I.________ ist die Vorinstanz auf einem Auge blind. Seine Aussagen sind diffamierend und der Beschuldigte musste ihn bitten, sich anständig zu verhalten. I.________ ist oder war der Freund von E.________ und stellt sich gleich wie K.________ einseitig in den Dienst der Privatklägerin. Die Aussagen von Y.________ zeigen erstmals ihr Bedauern und Anteilnahme aus.