Die Nachrichten der Privatklägerin an die Schwester des Beschuldigten (pag. 111, 264 f.) stimmen mit den Aussagen der Privatklägerin überein. Sie versucht sogar, ihre Entscheidung zur Trennung zu rechtsfertigen. Sie gibt der Schwägerin zu verstehen, dass sie das Verhalten ihres Mannes nicht länger erdulden kann. Dennoch belastet sie den Beschuldigten nicht mehr als nötig. Die Aussagen der Privatklägerin in den Nachrichten wirken echt, wohl überlegt und entschlossen. Dass sich die Privatklägerin alles nur ausgedacht haben könnte und es nur als Vorwand dient, ist unwahrscheinlich.