Dass die SMS als ein ausgeheckter Komplott gegen den Beschuldigten angesehen werden könnte, ist daher nur schwer vorstellbar. Vielmehr dient die Nachricht der Veranschaulichung der Umgangsform des Beschuldigten. Die Angst der Privatklägerin gegenüber ihrem Mann ist aufgrund solcher Drohungen nachvollziehbar. SMS zwischen I.________ und dem Beschuldigten (pag. 267)