Es ist besonders perfid, dem Beschuldigten die Verursachung einer nicht vorhandenen Quetschung der Halsmuskulatur zu unterschieben, dem Gericht den gegenteiligen Arztbericht jedoch vorzuenthalten. Die Privatklägerin hat beim Verfassen des Eheschutzgesuches bereits über den Arztbericht von Dr. M.________ verfügen müssen, sonst könnte sie nicht daraus zitieren. Eine bewusst falsche Aussage zu deponieren und dem Gericht gleichzeitig den Arztbericht vorzuenthalten sagt viel über das Aussageverhalten der Privatklägerin aus. Die Privatklägerin hat mit ihrem Lügengebäude leider einen grossen Erfolg verzeichnen können. Sie ist mit ihrem Sohn zu ihrem Geliebten, G._____