Konsultation des L.________s erreichen und weshalb liess sie sich von E.________ begleiten. Es handelte sich ja hier keinesfalls um einen Notfall. Die Privatklägerin hat tatsächlich ein äusserst minutiös, mit verschiedenen Akteuren geplantes Konstrukt aufgebaut. Bis am 6./7. August 2013 haben die Parteien noch im selben Bett geschlafen. Die Privatklägerin ist am 10./11. August 2013 mit G.________ und E.________ an die Streetparade gegangen; sie haben gemeinsam bei G.________ übernachtet. G.________ bestätigt, dass er und die Privatklägerin seit der Streetparade ein Paar seien (pag. 246, Z. 53). E.________ die mit dem frischverliebten Paar in AD.