Selbst bei kritischer Würdigung unterstreichen die beiden Arztberichte die Ausführungen der Privatklägerin, dass die eheliche Situation für sie zur Belastung wurde und sie einen Ausweg suchte. Wenn die Privatklägerin die Arztberichte lediglich dafür wollte, um später gegen ihren Mann etwas in der Hand zu haben, warum hatte sie damals noch nicht von Gewalt gesprochen? So hat sie keinen Nutzen an den Arztberichten. Wenn es darum ging, ein Konstrukt gegen den Beschuldigten aufzubauen,