12.1 Arztberichte Die Vorinstanz führt zu den Arztberichten Folgendes aus: Bei den Arztberichten handelt es sich um Beweismittel, die auf Erhebungen bei der Patientin beruhen, d.h. auf den Aussagen der Patientin gegenüber dem Arzt (Anamnese). Der Arzt ist bei der Anamnese auf die Aussagen der Patientin angewiesen, sie ist daher subjektiv gefärbt. Aus diesem Grund sind die Arztberichte entsprechend kritisch zu beurteilen.