12. Beweiswürdigung durch die Kammer Die nachfolgenden Ausführungen sind im Lichte von BGE 141 IV 244 E. 1.2.3 so aufgebaut, dass zunächst die einzelnen Vorbringen der Verteidigung sowie die Darlegungen der Vorinstanz zu den verschiedenen Beweismitteln wiedergegeben sind. Jeweils gleich im Anschluss erfolgen kritische Auseinandersetzungen mit diesen sich teilweise diametral entgegenstehenden Argumenten durch die Kammer (sogleich E. 12.1-12.11). Diese führen abschliessend zu einem gesamthaften Beweisergebnis (hinten E. 12.12).