cheakt doch um eine Reaktion auf eine Handlung / ein Ereignis, bei einem Konstrukt um ein «Hinarbeiten» auf etwas. Somit seien Racheakt und Konstrukt hinsichtlich des Entstehungszeitpunkts der angeblich falschen Aussagen unvereinbar. Bezüglich des Racheaktes behaupte der Berufungsführer, die Straf- und Zivilkläge-