2 der Straf- und Zivilklägerin zur Berufungsbegründung ging am 21. April 2017 ein (pag. 844). 3. Oberinstanzliche Beweismassnahmen Oberinstanzlich wurden von Amtes wegen ein aktueller Leumundsbericht sowie ein aktueller Strafregisterauszug des Berufungsführers eingeholt (pag 804 und pag. 806 ff.). 4. Anträge der Parteien Fürsprecher B.________ stellte namens des Berufungsführers die folgenden Anträge: 1. Vollumfängliche Anfechtung: Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 26. Oktober 2016 (PEN 15 821) wird vollumfänglich angefochten.