Das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Vorinstanz) verurteilte den Berufungsführer wegen einfacher Körperverletzung, mehrfacher Drohung, mehrfacher übler Nachrede, mehrfacher Beschimpfung und mehrfacher Tätlichkeiten, alle begangen zum Nachteil von C.________ (nachfolgend: Straf- und Zivilklägerin), zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à CHF 30.00 (bedingt;