Nachdem er Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben (pag. 456) und die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am Strafbefehl festgehalten hatte (pag. 564), fand am 20. Oktober 2016 die erstinstanzliche Hauptverhandlung statt (pag. 645 ff.). Das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Vorinstanz) verurteilte den Berufungsführer wegen einfacher Körperverletzung, mehrfacher Drohung, mehrfacher übler Nachrede, mehrfacher Beschimpfung und mehrfacher Tätlichkeiten, alle begangen zum Nachteil von C._____