1. Prozessgeschichte A.________ (nachfolgend: Berufungsführer) wurde mit Strafbefehl vom 8. April 2015 wegen einfacher Körperverletzung, mehrfacher Drohung, mehrfacher übler Nachrede, mehrfacher Beschimpfung und mehrfacher Tätlichkeiten schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à CHF 30.00 (bedingt; Probezeit 2 Jahre), zu einer Verbindungsbusse von CHF 450.00, zu einer Busse von CHF 500.00 sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt (pag. 450 f.). Nachdem er Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben (pag.