1. Zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu CHF 20.00, ausmachend total CHF 1‘400.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 400.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 20 Tage festgesetzt. 3. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1‘920.00. 4. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 2‘500.00. 22 II.