15.6 Fazit Strafmass Der Beschuldigte ist zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à CHF 20.00, ausmachend total CHF 1‘400.00, zu verurteilen. Der Vollzug der Geldstrafe ist aufzuschieben und die Probezeit ist auf 2 Jahre festzusetzen. Weiter ist der Beschuldigte zu einer Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 400.00 zu verurteilen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung ist auf 20 Tage festzusetzen. 19 VI. Kosten und Entschädigung