_, kam am 7. März 2017 zur Welt und lebt in L.________ (Ort) bei der aktuellen Lebenspartnerin des Beschuldigten. Aktuell verdient der Beschuldigte etwas Geld als Zeitungsverträger, daneben wird er nach wie vor von der Sozialhilfe unterstützt (vgl. das aktuelle Erhebungsformular zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, pag. 301 f. sowie pag. 357 Z. 12 f.). Was das Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren anbelangt, so ist festzuhalten, dass sich der Beschuldigte im Verfahren stets korrekt verhielt. Die Bestreitung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe darf nicht zu seinem Nachteil berücksichtigt werden.