14. Allgemeine Grundlagen der Strafzumessung und Strafrahmen Betreffend die allgemeinen Grundlagen der Strafzumessung sowie den Strafrahmen kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (vgl. pag. 209 f., S. 25 f. Entscheidbegründung). Insbesondere hält die Kammer fest, dass die Vorinstanz die Fahrten zu Recht in einem Gesamtzusammenhang betrachtete, wie dies die höchstrichterliche Rechtsprechung vorsieht (vgl. BGE 6B_499/2013 vom 22. Oktober 2013, E. 1.8).