Dass der Beschuldigte sich gedacht haben will, C.________ wolle mitten im Gelände bei einer Treppe Geld abholen, ist nach Auffassung der Kammer nicht glaubhaft. Selbst wenn dies jedoch tatsächlich der Fall gewesen wäre, so hätte der Beschuldigte offensichtlich auch diesfalls nicht von legalen Geschäften von C.________ und damit nicht von einem legalen Zweck der Fahrten ausgehen können. Es lässt sich in diesem Zusammenhang denn auch nicht nachvollziehbar erklären, weshalb der Be-