13. Subsumtion 13.1 Objektiver Tatbestand Der Beschuldigte fuhr C.________ mit seinem Auto mehrmals zuerst immer an die Aarestrasse in Zollikofen und danach an weitere Orte, an welchen C.________ die Drogen an diverse Abnehmer veräusserte. Bei den Fahrten hatte C.________ die Drogen entweder schon auf sich oder er holte sie anlässlich des ersten Zwischenhalts in Zollikofen aus dem Drogenbunker. Der Beschuldigte transportierte somit die Drogen in seinem Auto von einem Ort zum anderen, indem er den mit Drogen