13 immer abends statt, in einer Jahreszeit, in welcher es draussen um diese Zeit nicht mehr hell ist (vgl. pag. 361 Z. 40 ff.). Auch hatten die Fahrten nie ein Geschäft, ein Restaurant oder Ähnliches zum Ziel, sondern endeten immer an einem Bahnhof oder auf einem Parkplatz im Nichts. Die Gesamtheit all dieser Faktoren hätte den Beschuldigten stutzig machen müssen.