Ebenso wenig ist anzunehmen, dass der Beschuldigte jemals eine Drogenübergabe sah. Jedoch waren die Art und der Verlauf der Fahrten im Vergleich zu normalen Gefälligkeitsdienstfahrten absolut atypisch, was der Beschuldigte erkennen musste; es handelte sich um zahlreiche Fahrten, bei welchen stets zuerst derselbe Ausgangspunkt – nämlich die Aarestrasse in Zollikofen – und danach verschiedene weitere Orte angefahren wurden. Merkwürdig musste dem Beschuldigten auch erscheinen, dass C.________ jeweils nur kurz verschwand und wieder zurückkam, während er selber stets im Auto warten musste. Dies und auch die Tatsache, dass der Beschuldigte für seine Dienste pro Fahrt – obwohl stets nur