296 ff.) eingereichten Bestätigungen vom 26. Mai 2010 bis am 8. Juli 2011 Deutsch-Intensivkurse besuchte, mithin mehr als bloss ein wenig Deutsch versteht (pag. 347 f.). Auch aus dem Lebenslauf des Beschuldigten geht hervor, dass dieser mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache hat (Niveau A2; vgl. pag. 333). Selbst wenn das Protokoll dem Beschuldigten nicht rückübersetzt worden wäre, hätte er dessen Inhalt, bzw. seine eigenen Aussagen, wohl auch beim Verlesen in deutscher Sprache verstanden.