Es könne sein, dass sie ca. zwei bis drei Mal miteinander telefoniert hätten (vgl. pag. 25 Z. 100 ff.). Dass sich der Übersetzer und der Beschuldigte verständigen konnten, geht denn auch aus dem Inhalt aller übrigen protokollierten Aussagen hervor. Und schliesslich ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte gemäss den zusammen mit dem aktuellen Leumundsbericht vom 21. November 2017 (pag. 296 ff.) eingereichten Bestätigungen vom 26. Mai 2010 bis am 8. Juli 2011 Deutsch-Intensivkurse besuchte, mithin mehr als bloss ein wenig Deutsch versteht (pag.