__ zwischenzeitlich in Bern war und dann wieder nach Burgdorf zurückkehrte (vgl. pag. 1 ff.). Schliesslich treffen die Aussagen des Beschuldigten auch insofern auf den unbestrittenen Sachverhalt zu, als dass er angab, er und C.________ seien immer zuerst zum Bunker in Zollikofen gefahren (pag. 28 Z. 217 ff., pag. 154 Z. 1). Der Beschuldigte korrigierte sich zum Teil selber und bemühte sich, die Fragen richtig zu beantworten, indem er beispielsweise auf der Karte zeigte, wo er mit C.________ durchgefahren sei und wo sie geparkt hätten (vgl. dazu pag. 26 Z. 130 ff.).