10.2 Bestrittener Sachverhalt Was den bestrittenen Sachverhalt bzw. die sich stellenden Beweisfragen anbelangt, so kann ebenfalls auf die zutreffenden vorinstanzlichen Ausführungen verwiesen werden (vgl. pag. 191, S. 7 Entscheidbegründung). Dabei ist nach Auffassung der Kammer vordergründig die Beweisfrage relevant, ob der Beschuldigte davon ausgehen musste, dass C.________ bei den gemeinsamen Fahrten Drogen mit sich führte bzw. die Fahrten überhaupt erst zum Zweck von Drogengeschäften gemacht wurden.