8 Das Heroingemisch holte C.________ stets aus dem Drogenbunker an der Aarestrasse in Zollikofen. Er liess sich danach von einem der drei bis vier Chauffeure nach Zollikofen und anschliessend an verschiedene Orte in Bern und im Kanton Bern fahren. Dort verkaufte er das Heroingemisch schliesslich an diverse Abnehmer. Nach anfänglichem Leugnen in der ersten polizeilichen Einvernahme, gab der Beschuldigte fortan an, er habe C.________ ab Dezember 2015 teilweise bei sich wohnen gelassen (pag. 24 Z. 33 ff., pag. 152 Z. 38 ff.).