78 f.), ein Navigationsgerät TomTom GO 500, zwei iPhones, ein Mobiltelefon Samsung sowie ein Smartphone Samsung beschlagnahmt. Im Rahmen der Mobiltelefonauswertung konnte festgestellt werden, dass auf den Mobiltelefonen des Beschuldigten und von C.________ die Nummer des jeweils Anderen gespeichert war (pag. 10). Weiter ist unbestritten, dass C.________ seit mindestens Dezember 2015 in der Schweiz ist. Er verkaufte als Läufer einer Drogenbande Heroin an Abnehmer, wobei er die Aufträge und Anweisungen jeweils per Telefon von einem «Astrit» erhielt.