Am 8. März 2016 stellte die Staatsanwaltschaft einen Hausdurchsuchungs- und Durchsuchungsbefehl für Aufzeichnungen aus (pag. 63 ff.). Am 9. März 2016 erfolgte von 20.15 Uhr bis 22.00 Uhr die Hausdurchsuchung in der Liegenschaft des Beschuldigten sowie die Durchsuchung seines Personenwagens, des Alfa Romeo (pag. 69 ff.). Mit Verfügung vom 16. März 2016 (pag. 81 ff.) wurden in der Folge CHF 2‘763.65 (CHF 180.00 und CHF 98.35 aus dem Auto, CHF 479.30 aus dem Portemonnaie sowie CHF 2‘006.00 aus dem Glasbehälter ab der Kommode und aus dem Buch in der Kommode; pag. 78 f.), ein Navigationsgerät TomTom GO 500, zwei iPhones, ein Mobiltelefon Samsung sowie ein Smartphone Samsung beschlagnahmt.