3, pag. 43). An der Aarestrasse in Zollikofen konnte die Polizei mit Hilfe eines Drogenspürhundes einen Drogenbunker ausheben. Es konnten insgesamt 464 Gramm brutto Heroingemisch sichergestellt werden (pag. 3, pag. 44 f.). Auch in einem Blumentopf vor dem Domizil des Beschuldigten wurde Heroin gefunden (vgl. pag. 56 Z. 235 ff. und pag. 62). Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern (nachfolgend IRM) stellte beim von G.________ gekauften Heroingemisch (Gesamtnettogewicht 49 Gramm) 25% Heroin Hydrochlorid (nachfolgend HCL) und somit eine Wirkstoffmenge von 12,3 Gramm fest (Akten PEN 16 380 pag. 158 f.). Das von I.____