_) zu verschiedenen Drogentreffen chauffiert wurde (pag. 1). C.________ wurde aber auch mit zwei BMW’s und einem Seat Leon mit anderen Nummernschildern zu Drogentreffen gefahren und wohnte vorübergehend auch an der E.________ (Adresse), vermutungsweise bei F.________ (pag. 2). Am 23. Februar 2016 beobachtete die Polizei, wie C.________ von einem BMW chauffiert wurde und in Worblaufen ca. 50 Gramm Heroingemisch an G.________ verkaufte. G.________ wurde anschliessend von der Polizei angehalten (pag. 2; vgl. auch Akten PEN 16 380 pag. 103 Z. 22 ff.). Er gab an, bei C.________ sicher bereits zwei bis drei Mal Heroin gekauft zu haben.