Insbesondere steht fest, dass seit Anfang Dezember 2015 die Aktion «ZULO II» der Kantonspolizei Bern gegen einen albanischen Drogendealer namens C.________ lief. Letzterer verkaufte im erweiterten Raum Bern und Kanton Bern Drogen. Dabei wurde festgestellt, dass C.________ einen Bezug zum Wohnsitz des Beschuldigten, D.________ (Adresse), hatte bzw. zeitweise bei diesem wohnte. Die Polizei konnte beobachten, wie C.________ mit dem schwarzen Alfa Romeo des Beschuldigten (Kennzeichen ________) zu verschiedenen Drogentreffen chauffiert wurde (pag.