9. Vorwurf gemäss Strafbefehl Dem Beschuldigten wird mit Strafbefehl vom 11. Mai 2016 (pag. 120 f.) vorgeworfen, C.________ in der Zeit vom 7. Dezember 2015 bis am 9. März 2016 regelmässig mit dem Auto an diverse Adressen im Kanton Bern, insbesondere in Burgdorf, Bern, Zollikofen, Suberg, Belp, Toffen, Kaufdorf, Kehrsatz, Wabern bei Köniz sowie Thun gefahren zu haben, wobei er jeweils nicht aus dem Auto habe aussteigen dürfen und C.________ stets nur kurz weggegangen sei. Zu Beginn sei immer die Aarestrasse in Zollikofen angefahren worden.