Vielmehr habe das Gericht aus eigener Initiative das Beweisfundament bezüglich des Einbruchdiebstahls durch die neu erhobenen Beweismittel verändert. Hätte die Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung teilgenommen, hätte sie an diesen Beweiserhebungen teilhaben können. Zudem hätte sie entscheiden können, ob sie die anfänglichen Anklagepunkte fallen lassen oder aufrecht erhalten wolle. Die Anklage sei zur Vorbereitung der Verhandlung wichtig.