Angefragt, ob sie den Prozess unter diesen Umständen fortsetzen wollten, bejahten alle anwesenden Parteien die Frage. Im Verlauf der Hauptverhandlung befragte das Gericht die anwesenden Parteien, liess zusätzlich von Amtes wegen noch einen Polizisten als Zeugen einvernehmen und nahm einige Dokumente zu den Akten (E. 53 des Entscheides). In diesem Handeln sah der EGMR die Rolle des Gerichts nicht nur darin, die ihm seitens der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweise zu würdigen. Vielmehr habe das Gericht aus eigener Initiative das Beweisfundament bezüglich des Einbruchdiebstahls durch die neu erhobenen Beweismittel verändert.