Der von der Verteidigung zitierte Entscheid behandelt einen Fall, in welchem die Staatsanwaltschaft Moskau einen Fall wegen Verkehrsregelverletzungen und bandenmässigen Einbruchs einem städtischen Bezirksgericht überwies und angab, an der Hauptverhandlung teilnehmen zu wollen. Das erstinstanzliche Gericht lud die Staatsanwaltschaft zusammen mit dem Beschuldigten und den Geschädigten zur Hauptverhandlung vor. Dort erschien die Staatsanwaltschaft unentschuldigt nicht. Angefragt, ob sie den Prozess unter diesen Umständen fortsetzen wollten, bejahten alle anwesenden Parteien die Frage.