In der oberinstanzlichen Verhandlung werde nun gerügt, dass die Generalstaatsanwaltschaft in der Berufungsverhandlung nicht vertreten sei. Alles in allem könne vorliegend nicht mehr von einem fairen Verfahren gesprochen werden, aufgrund der Vielzahl der Verstösse sei das Verfahren nicht mehr mit der EMRK vereinbar. Der von der Verteidigung zitierte Entscheid behandelt einen Fall, in welchem die Staatsanwaltschaft Moskau einen Fall wegen Verkehrsregelverletzungen und bandenmässigen Einbruchs einem städtischen Bezirksgericht überwies und angab, an der Hauptverhandlung teilnehmen zu wollen.