_ eine Kopie des Entscheides des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (nachfolgend EGMR), Case of Ozerov v. Russia, Application no. 64962/01, ein und führte aus, in diesem Entscheid habe der EGMR auf eine Verletzung der Neutralität und der Unbefangenheit des Gerichts erkannt, weil das Gericht ohne Anwesenheit der Staatsanwaltschaft Beweise erhoben und ein Urteil gefällt habe. Im vorliegenden Fall komme erschwerend hinzu, dass die Staatsanwaltschaft auch in zweiter Instanz wiederum nicht anwesend sei. Mangels Trennung von Anklage und Gericht bestünden Zweifel an der Unparteilichkeit der Kammer.