8. Ausstandsgesuch Rechtsanwalt B.________ stellte in der oberinstanzlichen Verhandlung vom 8. Dezember 2017 anlässlich der Frage nach allfälligen Rekusationen sinngemäss den Antrag, die gesamte Kammer habe wegen nicht gesetzeskonformer Zusammensetzung des Gerichts und wegen Zweifeln an der Unparteilichkeit des Gerichts in den Ausstand zu treten (vgl. pag. 354). Nach geheimer Beratung beschloss die Kammer die Verhandlung gestützt auf Art. 59 Abs. 3 StPO fortzuführen. Indessen wurde das Ausstandsbegehren von Rechtsanwalt B.____