_ sei das beschlagnahmte Bargeld in der Höhe von CHF 2'763.65 herauszugeben. 5. Es sei die Zustimmung zur Löschung des DNA-Profils zu erteilen. 6. Dem Beschuldigten sei eine Parteientschädigung in Höhe von insgesamt CHF 2‘350.30 (inkl. Auslagen und MwSt.) zu Lasten des Kantons Bern auszurichten. 7. Der Beschuldigte sei von der Rückzahlungspflicht für die amtliche Entschädigung zu befreien.