EMRK unter Kosten- und Entschädigungsfolge einzustellen. 2. Der Beschuldigte sei vom Vorwurf der Widerhandlungen gegen das, Betäubungsmittelgesetz (mehrfach begangen), angeblich begangen im Zeitraum vom 7. Dezember 2015 bis zum 9. März 2016 im Kanton Bern, insbesondere in Burgdorf, Bern, Zollikofen, Suberg, Belp, Toffen, Kaufdorf, Kehrsatz, Wabern b. Köniz und Thun von Schuld und Strafe freizusprechen. 3. Es seien die Verfahrenskosten vom Kanton Bern zu tragen. 4. Es sei die Beschlagnahme des Geldbetrages von CHF 2‘763.65 aufzuheben und A.________ sei das beschlagnahmte Bargeld in der Höhe von CHF 2'763.65 herauszugeben.