6. Anträge der Verteidigung Rechtsanwalt B.________ stellte und begründete in der oberinstanzlichen Verhandlung für den Beschuldigten die folgenden Anträge (vgl. pag. 363 und pag. 382 f.): 1. Das Strafverfahren sei wegen eines nicht heilbaren und weiteren Verstosses gegen Art. 6 EMRK unter Kosten- und Entschädigungsfolge einzustellen.