3. Durchführung mündliches Berufungsverfahren Mit Eingabe vom 21. Dezember 2016 beantragte die Verteidigung die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens (pag. 235). Daraufhin wurde sie mit Verfügung vom 3. Januar 2016 aufgefordert, innert Frist darzutun, inwiefern sich im vorliegenden Verfahren lediglich Rechtsfragen stellten, welche die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens erlauben würden (pag. 237 f.). Die Verteidigung nahm zu dieser Frage innert Frist Stellung (vgl. Schreiben vom 13. Januar 2017, pag.