1. Soweit A.________ vor erster Instanz obsiegt (4/5), wird die Entschädigung seiner amtlichen Verteidigung, Rechtsanwalt B.________, für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: Stunden Satz amtliche Entschädigung 21.60 200.00 CHF 4'320.00 Reisezuschlag CHF