1. Zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend total CHF 500.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Die ausgestandene Untersuchungshaft von 35 Tagen wird im Umfang von 10 Tagessätzen an die Geldstrafe angerechnet. Damit ist die Geldstrafe abgegolten. 2. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 1‘137.20 (1/5 der Verfahrenskosten).