24 Belegen ein Nettoeinkommen von zirka CHF 3‘000.00 pro Monat (pag. 1101). Unter Berücksichtigung des Pauschalabzugs (20%) sowie des Abzugs für die Unterstützungspflicht der beiden Kinder (15% bzw. 12.5%), ist ein Tagessatz in der Höhe von CHF 50.00 angemessen.