23 18. Täterkomponenten Der Beschuldigte hat im oberinstanzlichen Verfahren die Angaben über seine aktuellen Verhältnisse verweigert (pag 1081 ff.). Dementsprechend ist auf das von der Vorinstanz Ausgeführte zu verweisen (pag. 999 f., S. 30 f. der erstinstanzlichen Entscheidbegründung): A.________wuchs in geordneten Verhältnissen mit einem älteren Bruder bei seinen Eltern in P.________(Ortschaft)