Weil der Beschuldigte selbst gerade eine Trennung durchlebte, konnte er sich in die Situation eines getrennten Mannes mit seinem Kind hineinversetzen und meinte es nur gut. Seine Beweggründe waren damit grundsätzlich achtbar. Dies wirkt sich verschuldensmindernd aus. Die Tat wäre für den Beschuldigten dennoch vermeidbar gewesen. Er hinterfragte die Geschichte von C.________ nicht weiter und machte sich kaum Gedanken über die Situation der sorgeberechtigten Mutter. Vielmehr fand er den Fall von C.________ interessant und überlegte sich, diesen auch journalistisch aufzuarbeiten.